Fragen und Antworten zu allgemeinen Themen

  • Bündelung der Ausbaugebiete (Cluster)
  • Ansprechpartner für Kommunen
  • Projektinitiierung und Netzplanung
  • Abfrage der Telekommunikationsunternehmen zu geplanten eigenwirtschaftlichen Erschließungen (Markterkundungsverfahren)
  • Erstellung und Einreichung von Fördermittelanträgen bei Projektträgern
  • Ausschreibungen und Koordinierung des Netzausbaus (Tiefbau und Montage)
  • Abrechnung der Fördermittel mit den Projektträgern
  • Durchführung eines diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens für Pächter (Telekommunikationsunternehmen)
  • Gewährleistung des Betriebs der passiven Netze
  • Abstimmung mit Grundstückseigentümern zum Netzanschluss
  • deutlich weniger Verwaltungsaufwand
  • keine selbständige Koordinierung des Glasfaserausbaus
  • Fördermittel müssen nicht eigenständig beantragt und abgerechnet werden
  • nur ein Ansprechpartner
  • schnellere Umsetzung durch standardisierten Projektablauf
  • Glasfasernetz und Wertschöpfung bleibt in Thüringen
  • keine Umlage von Kosten

Da mit dem „graue Flecken“-Förderprogramm Thüringen fast flächendeckend ausgebaut werden soll, wird der Umsetzungszeitraum mindestens 5 bis 10 Jahre dauern.

Ja, es werden auch Unternehmensanschlüsse mit einbezogen, darüber hinaus auch sozialökonomische Schwerpunkte.

Ziel der TGG ist die Schaffung von sogenannter „passiver Infrastruktur“, also die Verlegung der Glasfasernetze, die für schnelles Internet Voraussetzung sind. Die TGG betreibt diese Glasfasernetze jedoch später nicht selbst und bietet letztlich auch keine Providerverträge an. Dafür müssen sich interessierte Endkunden an einen Telekommunikationsanbieter ihrer Wahl wenden, sobald die Baumaßnahmen abgeschlossen sind.

Begriffserklärung:
¹ Kommunaler Energiezweckverband Thüringen; ² Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG

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