Fragen und Antworten zu Baumaßnahmen

Die ohnehin benötigten Steuergelder führen zu kommunalem Eigentum. Das Glasfasernetz gehört der TGG, welche eine kommunale Gesellschaft ist.

Es stehen grundsätzlich auch andere Technologien zur Verfügung. Maßgeblich hierfür sind die Förderbedingungen. In der Masse der Fälle wird sich aber Tiefbau (offen, Spülbohrung) nicht vermeiden lassen.

Der Glasfaseranschluss wird bis in den Hausanschlussraum geführt.

Grundsätzlich besteht für den Grundstückseigentümer nach dem neuen TKG (Telekommunikationsgesetz) gem. § 134 eine Duldungspflicht. Die TGG wird jedoch stets mit dem Grundstückseigentümer die Notwendigkeit und Möglichkeiten abstimmen.

Dies muss stets im Einzelfall geprüft werden. Eine Mitverlegung ist dann nicht möglich, wenn sich dieser Bauabschnitt noch nicht in der Bauphase befindet. Hier kann jedoch ein Dritter die passive Netzinfrastruktur mitverlegen und diese der TGG später zur Nutzung überlassen.

Alle interessierten Planer/Baufirmen werden in einem diskriminierungsfreien Auswahlverfahren entsprechend den Kriterien für öffentliche Ausschreibungen berücksichtigt.

Begriffserklärung:
¹ Kommunaler Energiezweckverband Thüringen; ² Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG

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