Fragen und Antworten für Kommunen

  • Als KET¹-Kommune: Beschlussfassung im Stadt-/Gemeinderat (Aufgabenübertragung auf KET¹)
  • Als KEBT²-Kommune: Beschlussfassung im Stadt-/Gemeinderat (Bedienung TGG, um Aufgabe Breitbandausbau zu erfüllen)
  • Weitere Kommune: Beschlussfassung im Stadt-/Gemeinderat, Zweckvereinbarung mit dem KET¹

Den Kommunen stehen auf der Home­page der KEBT AG (http://www.kebt.de/) unter dem Reiter Breitbandausbau („graue-Flecken“-Förderung) / Thüringer Glasfasergesellschaft Vorlagen für die Beschluss­fassung zur Aufgaben­übertragung, den An­trag auf Aufgaben­übertragung und/oder die Zweck­vereinbarung zur Über­tragung der Aufgabe Breit­band­ver­sorgung zum Download bereit.

Zurzeit gibt es noch keine Frist, bis wann der Beschluss vorliegen muss.
Beschlüsse der Kommunen können jederzeit gefasst werden, allerdings bedarf die Aufgabenübertragung an den KET¹ immer der Annahme durch die Verbandsversammlung, die in turnusmäßigen Abständen stattfindet.

Die Kommune hat sich damit der Aufgabe Breitbandversorgung/Breitbandausbau entledigt. Lediglich hoheitliche Aufgaben wie Baugenehmigungen (Aufgrabeerlaubnis), gegenseitige Informationspflichten oder die Unterstützung im Markterkundungsverfahren (Zuarbeit der Gemarkungspläne) müssen durch die Kommune erbracht werden. Eine kommunikative Unterstützung der Kommunen gegenüber den Anwohnern trägt sicher zum Erfolg bei.

Ja, die freiwillige Aufgabe des geförderten Breitbandausbaus kann die Kommune selbstständig durchführen. Der Kommune steht es frei, diese Aufgabe an die TGG zu übertragen, sodass die TGG den Ausbau und den Abruf der Fördergelder übernimmt.

Grundsätzlich entstehen keine Kosten. Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel von Bund und Land im Rahmen des „graue Flecken“-Förderprogramms ohne Eigenbeteiligung der Kommunen. Auch Personal-, Verwaltungs- und Beraterkosten etc. werden nicht auf die Kommunen umgelegt. Ebenso ist der Anschluss für den Grundstückseigentümer während der Realisierungsphase kostenfrei.

Begriffserklärung:
¹ Kommunaler Energiezweckverband Thüringen; ² Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG

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